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Pascal Rohrbach (FDP): Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten!

Pascal Rohrbach (FDP): Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten!



Die schwarz-grüne Landesregierung plant, die Verjährungsfrist für die Erschließungskosten neu

gebauter Straßen zu verdoppeln. Damit wickelt die CDU ein Projekt wieder ab, dass sie noch im April

2022 gemeinsam mit der FDP beschlossen hatte.



„Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher

zehn Jahre Zeit, die sog. Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen. Danach verfallen alle

Beitragspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt will die CDU diese Frist aber auf zwanzig Jahre

hochsetzen“, erklärt Pascal Rohrbach, Vorsitzender der FDP Lünen. „Wir halten diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig. Ich fordere CDU und Grüne auf, dem

Gesetz nicht zuzustimmen.“



“Mit den Plänen öffnet die Ministerin die Büchse der Pandora. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW

benötigen Planungssicherheit. Sie müssen sich in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass

politische Entscheidungen Bestand haben und nicht mit der Wetterfahne gedreht werden. Der

Erwerb von Eigentum ist bei den meisten Menschen mit einem strikten Finanzierungsplan

verbunden.



Schon bei den Abwassergebühren entschied sich CDU-Ministerin Scharrenbach unlängst dazu, den

Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten. „Wir

erkennen hier ein Muster. Uns Freien Demokraten ist im Gegensatz dazu aber klar: Wenn alles teurer

wird, muss es jemanden geben, der entlastet. Wir fordern Ministerin Scharrenbach dazu auf, dass sie

ihre Pläne im Gesetzesentwurf revidiert und die bestehende 10-Jahres-Frist beibehält“, so (Beispiel-

Person) abschließend.



Zwischenzeitlich wurde eine Petition aufgesetzt, um die Gesetzesänderung noch zu verhindern, die

hier unterzeichnet werden kann:



LINK: https://chng.it/kf9dksYD



Zum Hintergrund:

Eine Kommune muss, wenn sie das erste Mal eine Straße errichtet, die Anlieger an den Kosten

beteiligen. Die Beiträge können erhoben werden, wenn der Straßenbau beendet ist. Wenn mehrere

Jahrzehnte verstreichen und dann der Beitragsbescheid bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt,

kann das eine große Überraschung sein und Finanzierungsprobleme auslösen.